Erzwungene Effizienzsteigerung

Mindestlohn.

Für viele ein Reizthema. Dabei ist es meist gar nicht die Höhe des Mindestlohns. Auch den Gastronomen ist klar, dass 8,50 € die Stunde nur zu einem Bruttoeinkommen von gut 1.400 € im Monat führt und dass man davon nur schwer leben kann.

Der eigentliche Unmut entsteht durch die Aufzeichnungspflicht. Aber ob der Amtsschimmel wiehert oder ob die Aufzeichnungen zur Einhaltung des Gesetzes nötig sind, ist nicht wichtig.  Im Grunde genommen, sollte ein Gastronom ohnehin alle aufzuzeichnenden Daten erheben:

Wer arbeitet von wann bis wann.

Mehr ist es nicht und doch bieten diese Infos eine hervorragende Datenbasis für wichtige Kennzahlen, mit deren Hilfe man die Effizienz in seinem Betrieb erheblich steigern kann.

Wissen Sie genau, wie viele Leistungsstunden Sie wann einsetzen?

Nur wer weiß, welche Arbeitsstunden er wann einsetzt, kann seinen Personaleinsatz optimieren.

Überall wo wir die Erhebung solcher Effizienzzahlen eingeführt und die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen haben, wurden zum Teil erhebliche Verbesserungen der Personalkosten erreicht.

Nutzen Sie die Aufzeichnungspflicht zur Senkung Ihrer Personalkosten! Und wenn Sie nicht wissen wie: Wir wissen es!

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